Eine neue Datenschutzerklärung ist das Kernthema (das Wichtigste) an der DSGVO, denn grundsätzlich können nur Umstände der neuen DSGVO abgemahnt werden, die nach außen hin sichtbar sind.<br>
Dies ist i.d.R. nur die Datenschutzbestimmung, denn nach außen hin weiß niemand, ob Sie einen [[DSGVO#Datenschutzbeauftragter|Datenschutzbauftragten]] benötigen, ob Sie [[DSGVO#Auftragsverarbeitungsvertrag|Auftragsverarbeitungsverträge]] abschließen müssten und diese auch abgeschlossen haben oder ob Sie ein [[DSGVO#Verarbeitungsverzeichnis|Verarbeitungsverzeichnis]] angelegt haben.
- Benennung des datenschutzrechtlich Verantwortlichen (natürliche Person (z.B. Einzelunternehmer) oder auch ein rechtsfähiges Unternehmen (z.B. GmbH als juristische Person), welche wesentliche Entscheidungsbefugnis für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten hat)