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http://www.steuerberater-muenchen24.de/Steuerberatung_in_Muenchen/Umsatzsteuer_-_Grenzueberschreitender_Warenverkehr/Reverse_Charge_Verfahren
=== Punkt 5) Drittland-Regel === Wählen Sie hier 'aktiviert', wenn Sie Bestellungen aus Ländern außerhalb der EU nicht besteuern. Dies ist standardmäßig zu empfehlen, wenn Ihr Unternehmenssitz innerhalb der EU ist (z.B. in Deutschland). (Mehr Informationen zu der Drittland-Regelung erhalten Sie über den Link Punkt 5b.) Ist Ihr Unternehmenssitz jedoch beispielsweise in der Schweiz, also einem Nicht-EU-Land, so wählen Sie hier 'deaktiviert', da diese Regel nur Länder innerhalb der EU betrifft. === Punkt 5a) Drittland - Rechnung-Ergänzungstext ===
Dieser Satz erscheint zusätzlich als gesetzliche Information auf Rechnungen, die mit der Drittland-Regelung (siehe untenstehender Hilfelink) behandelt werden. Sollten Sie aus Deutschland verkaufen, ist dieser Satz, so wie er hier standardmäßig vorgegeben ist, gesetzlich verpflichtend.
=== Punkt 5a5b) Erläuterungen zur Drittland - Regelung ===
https://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Anhaenge/merkblatt-ausfuhr2.pdf
1.619

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