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161 Bytes hinzugefügt ,  12:49, 23. Mai 2018
Eine neue Datenschutzerklärung ist das Kernthema (das Wichtigste) an der DSGVO, denn grundsätzlich können nur Umstände der neuen DSGVO abgemahnt werden, die nach außen hin sichtbar sind.<br>
Dies ist i.d.R. nur die Datenschutzbestimmung, denn nach außen hin weiß niemand, ob Sie einen [[#Datenschutzbeauftragter|Datenschutzbauftragten]] benötigen, ob Sie [[#Auftragsverarbeitungsvertrag|Auftragsverarbeitungsverträge]] abschließen müssten und diese auch abgeschlossen haben oder ob Sie ein [[DSGVO#Verarbeitungsverzeichnis|Verarbeitungsverzeichnis]] angelegt haben.<br>Sie sollten in Ihrer Datenschutzerklärung alle personenbezogenen Datenverarbeitungsprozesse transparent und in klaren Worten aufführen. <br>
Hier finden Sie eine <b><u>Musterdatenschutzerklärung</u></b>, die wir auf die grundlegenden Bestimmungen für Ihr Shopsystem angepasst haben: [[Datei:Musterdatenschutzerklärung.pdf]]
== Ihr Shopsystem ==
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