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733 Bytes hinzugefügt ,  17:00, 25. Apr. 2018
keine Bearbeitungszusammenfassung
* Einwilligung
* Kopplungsverbot
* Rechenschaftspflicht
* Recht auf Auskunft
* Recht auf Berichtigung
Einen allgemeinen Mustervertrag zum Thema Auftragsverarbeitung finden Sie [https://www.lda.bayern.de/media/muster_adv.pdf hier (Link)].
 
== Verarbeitungsverzeichnis ==
 
Zur neuen Dokumentationspflichten nach der DSGVO gehört für Verantwortliche die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (gem. Artikel 30 Abs. 1 DSGVO). Das Verzeichnis ist die wesentliche Grundlage für eine strukturierte Datenschutzdokumentation und hilft dem Verantwortlichen dabei, gemäß Art. 5 Abs. 2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachzuweisen, dass die Vorgaben aus der DSGVO eingehalten werden (Rechenschaftspflicht).<br>
Für Onlinehändler gilt generell, dass ein Verarbeitungsverzeichnis erstellt werden muss, da regelmäßig (durch die Besucher und Bestellungen in Ihrem Onlineshop) personenbezogene Daten verarbeitet werden.
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