Nichtsdestotrotz gehört zur neuen Dokumentationspflichten nach der DSGVO für Verantwortliche die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten. Das Verzeichnis ist die wesentliche Grundlage für eine strukturierte Datenschutzdokumentation und hilft dem Verantwortlichen dabei nachzuweisen, dass die Vorgaben aus der DSGVO eingehalten werden (Rechenschaftspflicht).<br>
Für Onlinehändler gilt generell, dass ein Verarbeitungsverzeichnis erstellt werden muss, da regelmäßig (durch die Besucher und Bestellungen in Ihrem Onlineshop) personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Ein passendes Muster für ein Verarbeitungsverzeichnis, welches alle in Ihrem Onlineshop stattfindenden Datenverarbeitungen umfasst, finden Sie hier: HHGGDD
Allgemeines Muster: [https://www.activemind.de/datenschutz/dokumente/verfahrensverzeichnis/]