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102 Bytes hinzugefügt ,  12:40, 23. Mai 2018
Wenn Sie als Online-Händler einen Dienstleister beauftragen, personenbezogene Daten zu verarbeiten, dann müssen Sie nach der künftigen Datenschutzgrundverordnung mit diesem Dienstleister einen Vertrag abschließen, der jedoch nicht zwingend schriftlich, sondern auch elektronisch erfolgen kann.<br>
Zu Ihren Auftragsverarbeitern zählen primär wir, denn wir als Anbieter und Hoster Ihres Webshops verarbeiten personenbezogene Daten. Dazu zählen nicht nur die Kundendaten Ihrer Bestellungen, sondern vieles mehr, was unter die Auftragsverarbeitung der DSGVO fällt: E-Mail-Verwaltung, E-Mail Archivierung, Backup-Sicherheitsspeicherung usw. ; Wir bieten Ihnen jedoch eine einfache, elektronische Möglichkeit, dieser DSGVO-Anforderung nachzukommen: [XXYYZZ Mustervertrag]Loggen Sie sich dazu im Kundencenter ein (http://kunde.serverspot.de) und folgen Sie den Hinweisen direkt auf der Startseite.
<u>Keine</u> Auftragsverarbeiter (nach [https://www.lda.bayern.de/media/dsk_kpnr_13_auftragsverarbeitung.pdf]):
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