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219 Bytes hinzugefügt ,  14:18, 30. Apr. 2018
== Auskunftsrecht ==
Auch bisher hatten die Kunden/Besucher in Ihrem Onlineshop ein Auskunftsrecht. Dieses stand auch so in unserer Standard-Datenschutzbestimmung (letzter Punkt). Dieses Auskunftsrecht wurde in der DSGVO konkretisiert:<br>
Kunden haben ein Recht darauf, sich über die von Ihnen verarbeiteten Daten zu informieren. Daraus folgt entweder eine "positive Auskunft" (mit allen notwendigen Informationen der Datenverarbreitung) oder eine "negative Auskunft" (falls keine Daten von der anfragenden Person verarbeitet wurden).<br>
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