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449 Bytes hinzugefügt ,  18:34, 27. Apr. 2018
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== Verarbeitungsverzeichnis ==
Das Verarbeitungsverzeichnis kann (theoretisch) von Aufsichtsbehörden angefordert werden und muss in diesem konkreten Fall dann ausgehändigt werden. Das Verzeichnis ist nicht öffentlich sondern betriebsintern und kann nur von Behören angefordert werden. Ob dies jedoch tatsächlich jemals angefordert wird, kann angezweifelt werden, da die Aufsichtsbehörde wichtigere Dinge zu tun hat, als jeden Onlinehändler nach diesem Verzeichnis zu fragen.<br>Zur Nichtsdestotrotz gehört zur neuen Dokumentationspflichten nach der DSGVO gehört für Verantwortliche die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten. Das Verzeichnis ist die wesentliche Grundlage für eine strukturierte Datenschutzdokumentation und hilft dem Verantwortlichen dabei nachzuweisen, dass die Vorgaben aus der DSGVO eingehalten werden (Rechenschaftspflicht).<br>
Für Onlinehändler gilt generell, dass ein Verarbeitungsverzeichnis erstellt werden muss, da regelmäßig (durch die Besucher und Bestellungen in Ihrem Onlineshop) personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Ein passendes Muster für ein Verarbeitungsverzeichnis , welches alle in Ihrem Onlineshop stattfindenden Datenverarbeitungen umfasst, finden Sie hier: HHGGDDAllgemeines Muster: [https://www.activemind.de/datenschutz/dokumente/verfahrensverzeichnis/]
== Auskunftsrecht ==
1.619

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